VergStatVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 3 VergStatVO(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3) Öffentlicher Auftrag durch einen SektorenauftraggeberVerordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen Anlage 2Anlage 4 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 686 - 689)